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Neue PKW-ENVK


Ab dem 01. Mai 2024 gelten neue Regelungen für PKW-Label und Aushänge am Verkaufsort.

Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), die am 01. Mai 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, Verbrauchern beim Kauf von Neuwagen mehr Transparenz zu bieten. Eine der wichtigsten Änderungen ist die verpflichtende Nutzung des realitätsnäheren WLTP-Prüfverfahrens zur Ermittlung von Verbrauchs- und Emissionswerten. Früher wurden die Werte auf Basis des veralteten NEFZ-Verfahrens angegeben, welches weniger präzise war.

Das neue Pkw-Label zeigt auf einen Blick, wie effizient ein Fahrzeug in Bezug auf Energieverbrauch und CO₂-Emissionen ist. Neu ist auch die Einführung von farblich gekennzeichneten CO₂-Klassen (A bis G), die den CO₂-Ausstoß eines Fahrzeugs im Vergleich zu anderen Modellen anzeigen. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride werden zusätzlich Angaben zum Stromverbrauch und zur elektrischen Reichweite gemacht.

Wichtige Informationen, die auf dem Label zu finden sind, umfassen nun auch die jährlichen Energiekosten, die Kfz-Steuer und die möglichen CO₂-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei einer Laufleistung von 15.000 km pro Jahr. Dadurch können Verbraucher eine fundierte Entscheidung treffen, die sowohl den Geldbeutel als auch die Umwelt schont.

Diese Änderungen sollen den Kauf energieeffizienter Fahrzeuge fördern und die Emissionen im Straßenverkehr reduzieren.